© erstellt durch Ingo Baumann 2021
Die Vorlage der Energieausweise bei Verkauf und
Vermietung von Häusern ist vorgeschrieben !
Es können Energieverbrauchsausweise und
Energiebedarfsausweise ausgestellt werden.
Der Energieverbrauchsausweis ist nur für Häuser geeignet, die der
Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Dieser Ausweis ist
weniger aufwändig zu erstellen, und damit kostengünstig.
Für die Ausstellung des Energieverbrauchsausweises werden
neben wenigen Daten des Hauses, die letzten drei Jahre
Verbrauchsabrechnungen Gas oder Heizöl benötigt. Wichtig ist hier,
dass vollständige 3 x 365 Tage in den Verbrauchsabrechnungen
aufgeführt sind. Deshalb ist es besser, wenn vier
zusammenhängende Jahre vorliegen.
Der Energiebedarfsausweis ist sehr zeitaufwändig, weil bei
fehlender Dokumentation über die Immobilie sehr viel Zeit für die
Datenerfassung vor Ort und Berechnung der
Wärmedurchgangswiderstände benötigt wird. Der
Energiebedarfsausweis ist wesentlich genauer und
aussagekräftiger, da er Immobilien vergleichbar macht.
Energieausweise