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© erstellt durch Ingo Baumann 2021

Die Vorlage der Energieausweise bei Verkauf und

Vermietung von Häusern ist vorgeschrieben !

Es können Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise ausgestellt werden. Der Energieverbrauchsausweis ist nur für Häuser geeignet, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Dieser Ausweis ist weniger aufwändig zu erstellen, und damit kostengünstig. Für die Ausstellung des Energieverbrauchsausweises werden neben wenigen Daten des Hauses, die letzten drei Jahre Verbrauchsabrechnungen Gas oder Heizöl benötigt. Wichtig ist hier, dass vollständige 3 x 365 Tage in den Verbrauchsabrechnungen aufgeführt sind. Deshalb ist es besser, wenn vier zusammenhängende Jahre vorliegen. Der Energiebedarfsausweis ist sehr zeitaufwändig, weil bei fehlender Dokumentation über die Immobilie sehr viel Zeit für die Datenerfassung vor Ort und Berechnung der Wärmedurchgangswiderstände benötigt wird. Der Energiebedarfsausweis ist wesentlich genauer und aussagekräftiger, da er Immobilien vergleichbar macht.

Energieausweise

Schornsteinfegermeister Ingo Baumann
Schornsteinfeger.de